Eine kieferorthopädische Behandlung besteht in der Regel aus zwei großen Behandlungsabschnitten, der aktiven Phase und der Retentionsphase. In der Retentionsphase wird die in der aktiven Phase erreichte Zahn- und Kieferstellung festgehalten, um einen möglichst dauerhaften Behandlungserfolg sicherzustellen. Erst wenn eine ausreichend lange Retentionsphase als Teil der Behandlung eingehalten worden ist, wird die Behandlung endgültig abgeschlossen.
Für die typische und häufigste Behandlung bei jugendlichen Patienten heißt das, dass nach der Entfernung der festsitzenden Apparatur noch ca. ein Jahr lang ein herausnehmbares Retentionsgerät unter Wahrnehmung regelmäßiger Kontrolltermine getragen werden muss.
Bei Frühbehandlungen im Kindesalter oder Erwachsenenbehandlungen kann es Abweichungen von dieser Routine geben.
In vielen Fällen verbleibt nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung auf der Rückseite der Frontzähne ein Kleberetainer auf Dauer im Mund, um eine Verschlechterung der Frontzahnstellung zu verhindern.
Ein Kleberetainer ist ein dünner Draht, der auf der Rückseite der Frontzähne, meistens im Unterkiefer, teilweise auch im Oberkiefer, mit zahnärztlichem Füllungskunststoff befestigt wird.
Er dient der dauerhaften Fixierung der Zahnstellung und bleibt deshalb auch dauerhaft im Mund.
Mit dem Abschluss der Behandlung enden die regelmäßigen Kontrolltermine in der Praxis und die herausnehmbaren Retentionsgeräte müssen in der Regel nicht mehr getragen werden.
Allerdings sollten Sie die Stellung Ihrer Zähne im Auge behalten und sich bei auftretenden Verschlechterungen bei uns melden, damit bei Bedarf Gegenmaßnahmen getroffen werden können.
Insbesondere müssen Sie auf die Festigkeit vorhandener Kleberetainer achten und sich bei einer erforderlichen Reparatur zeitnah einen Termin geben lassen.
Patienten, deren Behandlung über eine gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wird, erhalten nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung die Summe ihrer bezahlten Eigenanteile von ihrer Kasse zurück. Dazu müssen Sie keinen Antrag stellen, sondern Ihre Krankenkasse wird sich bei Ihnen melden, nachdem sie von uns eine sogenannte Abschlussmeldung erhalten hat.