Wir verwenden in unserer Praxis ein breites Spektrum an Behandlungsgeräten und -methoden von traditionell und bewährt bis modern und innovativ. An herausnehmbaren Geräten kommen aktive Platten (mit und ohne Schrauben), Retentionsplatten, Aktivatoren, Funktionsregler, Lipbumper und Aufbißschienen zum Einsatz. Bei festsitzender Behandlung werden moderne selbstligierende Metallbrackets , ästhetische Keramikbrackets und Lingualapparaturen nach dem Incognito-System verwendet. Selbstverständlich werden die Zahnflächen vor dem Einsetzen einer festsitzenden Apparatur bei Bedarf zur Kariesvorbeugung versiegelt und es kommen auf Wunsch superelastische Drahtbögen zum Einsatz. Daneben verwenden wir festsitzende Hilfsgeräte, wie das Herbst-Scharnier und die Gaumennahterweiterungsapparatur. Durch regelmäßige Fortbildungen und Teilnahme an Fachkongressen und Qualitätszirkeln halten wir uns auf dem aktuellen Stand unseres Fachgebietes.
Wenn nach Beratung und Besprechung des Behandlungsplanes eine kieferorthopädische Behandlung eingeleitet worden ist, muss der Patient im Normalfall ca. alle sechs bis acht Wochen einen Kontrolltermin in unserer Praxis wahrnehmen, abhängig davon, ob eine herausnehmbare oder festsitzende Apparatur im Einsatz ist. In der letzten Phase einer Behandlung, der sogenannten Retentionsphase, in der die erreichte Zahnstellung nur noch gehalten wird, steigt das Kontrollintervall auf zwölf Wochen.
Bei Defekten an den Apparaturen oder anderen Problemen im Zusammenhang mit der kieferorthopädischen Behandlung kann und soll natürlich jederzeit unabhängig von den vereinbarten regulären Kontrollterminen ein Reparatur- oder Notfalltermin wahrgenommen werden.
Falls ein Defekt an der kieferorthopädischen Apparatur oder ungewöhnliche Schmerzen, z.B. durch Druckstellen auftreten, sollten Sie sich auf jeden Fall mit uns telefonisch in Verbindung setzen, damit wir Ihnen zeitnah einen „SOS-Termin“ anbieten können. Sie können natürlich auch unangemeldet die Praxis aufsuchen, müssen dann aber eventuell mit etwas größerer Wartezeit rechnen oder stehen bei außerplanmäßig eingeschränkter Praxisöffnungszeit (Fortbildung, Erkrankung...) vor verschlossener Tür. Im Übrigen reicht es im Normalfall aus, einen Defekt an einer kieferorthopädischen Apparatur zeitnah innerhalb einiger Tage zu beheben, so dass kein Notdienst am Wochenende aufgesucht werden muss.
Wenn die Praxis wegen Urlaubs planmäßig länger geschlossen hat geben wir in der Regel auf unserem Anrufbeantworter und unserer Homepage einen vertretenden Fachkollegen an.
Da der Fortschritt einer kieferorthopädischen Behandlung wesentlich von ausreichender Mitarbeit des Patienten und dem regelmäßigen Wahrnehmen von Behandlungsterminen abhängt, sollten Sie sich nach einem versäumten Termin zeitnah in der Praxis melden, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Ansonsten ergibt sich meist eine unnötige Verlängerung der Behandlungsdauer.
Selbstverständlich bleibt auch während einer kieferorthopädischen Behandlung die zahnärztliche Betreuung und Behandlung in den Händen Ihres Hauszahnarztes. Daher sollen Sie Ihre regelmäßigen Termine beim Hauszahnarzt beibehalten.
Bei zeitgemäßen kieferorthopädischen Materialien und Geräten sind Allergien oder Materialunverträglichkeiten extrem selten. Selbst bei allergologisch festgestellter Unverträglichkeit reagiert die Mundschleimhaut nachgewiesenermaßen in der Regel unempfindlich. Dennoch sollten Sie uns vor Behandlungsbeginn über bekannte Allergien/Unverträglichkeiten informieren, damit bei Bedarf eine Materialtestung durchgeführt werden kann und ggf. Alternativen geprüft werden können.
Ein wesentlicher Teil der Mitarbeit, die ein Patient während einer kieferorthopädischen Behandlung erbringen muss, betrifft die Mundhygiene. Allerdings ist es nicht notwendig, bereits im Voraus Geräte wie eine Munddusche oder spezielle elektrische Zahnbürsten anzuschaffen. Sie werden von uns abhängig von der jeweiligen Behandlungsphase über die erforderlichen Mundhygienemaßnahmen aufgeklärt und instruiert. Dabei kommt es in der Regel weniger auf den apparativen Aufwand als auf Gründlichkeit und Regelmäßigkeit an.
Ein Wechsel der Krankenkasse während laufender Behandlung ist grundsätzlich jederzeit möglich. Völlig unproblematisch ist dabei der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen gesetzlichen Kasse; ebenso der Wechsel von einer privaten Versicherung zu einer gesetzlichen Kasse. In beiden Fällen sollten Sie jedoch trotzdem Ihre neue Kasse und uns vorab informieren, um bürokratische Reibungsverluste zu vermeiden.
Der Wechsel von einer privaten Versicherung zu einer neuen Privatversicherung oder von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Versicherung ist dagegen in der Regel mit Hürden verbunden. Sie müssen die aufnehmende private Versicherung im Rahmen der vorvertraglichen Anzeigepflicht über die laufende kieferorthopädische Behandlung in Kenntnis setzen. Die Versicherung wird dann, ggf. nach Anforderung eines Restkostenplanes bei uns, entscheiden, ob und mit welchem Leistungsumfang sie den Patienten aufnimmt.